Benutzerordnung DGH

Haus- und Benutzungsordnung

 

Dorfgemeinschaftshaus Oberrosphe

 

Das Bürgerhaus des Stadtteiles Oberrosphe wird vom Verein “Gut leben auf dem Dorf - hier in Oberrosphe e. V.“ (im Folgenden „Verein GladD“ genannt) verwaltet und demzufolge auch das Hausrecht ausgeübt. Die Mitglieder des Vereins GladD sind für die laufende Aufsicht, für die Reinigung, die Heizung und die Unterhaltung der Außenanlage verantwortlich.

 

Das Bürgerhaus dient der Pflege des Vereinslebens, kulturellen Veranstaltungen und des sozialen Miteinanders. Alle Veranstaltungen müssen durch den Verein GladD genehmigt werden.

 

Zeitlich regelt sich die DGH-Nutzung nach einem vom Verein GladD  aufgestellten Belegungsplan. Die Benutzer sind an diesen Plan gebunden. Abweichungen bedürfen der Zustimmung durch den Verein GladD. Anträge auf einmalige Überlassung außerhalb des Belegungsplans, sind spätestens 2 Wochen vor Inanspruchnahme beim DGH-Beauftragten zu stellen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Veranstaltungen aus Anlass von Trauerfeiern oder sonstigen, unvorhersehbaren Ereignissen.

 

Festgestellte Schäden oder Zweifel an der Sicherheit einzelner Geräte und Einrichtungen sind dem DGH-Beauftragten sofort zu melden.

Die Benutzer der Räumlichkeiten sind verpflichtet, die aufgestellten Richtlinien (Anlage zur Haus-und Benutzungsordnung) einzuhalten.

 

Für alle bei der Benutzung des Bürgerhauses, und zwar am Gebäude und dessen Bestandteile, den Einrichtungen und Geräten, entstandenen Schäden haftet die Person, welche den Schaden verursacht hat. Gehört diese Person einem Verein an oder nimmt sie als Gast an einer besonderen Veranstaltung teil, haftet auch der veranstaltende Verein oder Veranstalter ohne die Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung. Lässt sich der Schadensverursacher nicht feststellen, haftet in gleicher Weise allein der veranstaltende Verein oder Veranstalter.

 

Für die bei der Benutzung des DGH den Benutzern oder Dritten entstandenen Schäden haftet der Verein GladD nur insoweit, als ihm ein Verschulden bei der Wartung von Geräten, Ausrüstung und Gebäuden zur Last gelegt wird. Für den Verlust von Sachgegenständen haftet der Verein GladD nicht.

 

 

 

Anlage zur Benutzungsordnung

 

  1. Herr/ Frau/ Der Verein………………………………….erkennt die nachstehende Benutzungsordnung an.
  2. Alle Einrichtungen und Gegenstände sind pfleglich zu behandeln. Sollte es dennoch zu irgendwelchen Beschädigungen oder Verlusten kommen, sind diese bei der Abnahme dem Beauftragten mitzuteilen. Die entstehenden Kosten fallen den Benutzern zur Last.
  3. Das Aufstellen von Tischen und Stühlen wird in der Regel vom Veranstalter übernommen. Diese Tätigkeit kann auch bei Großveranstaltungen im Saal vom Verein GladD gegen Gebühr übernommen werden.
  4. Die benutzten Räume sind nach der Veranstaltung, innerhalb der vereinbarten Nutzungsdauer, aufzuräumen und zu reinigen. Das benutzte Geschirr, Besteck, Gläser usw. sind in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Die Küche und Inventar sind nach der Benutzung in einem einwandfreien Zustand zu verlassen. Es erfolgt eine Endabnahme durch den Verein GladD. Fehlendes und defektes Inventar wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt
  5. Werden die benutzten Räume einschließlich der Toiletten nicht in einem aufgeräumten und sauberen Zustand übergeben, so ist der Verein GladD berechtigt, das Aufräumen und die Reinigung auf Kosten der Benutzer vornehmen zu lassen.
  6. Der anfallende Müll muss auf eigene Kosten entsorgt werden. Die Getränke sind über folgenden Lieferanten zu beziehen:

Christian Schmidt Getränkegroßhandel

An der Marburger Str. 42 

35117 Münchhausen-Simtshausen

Tel.: 06423/4785

Ausnahmen bedürfen der vorherigen Absprache.

  1. Ab 24.00 Uhr müssen im DGH alle Fenster und Türen geschlossen sein und die Musik auf Zimmerlautstärke reduziert werden. Im Außenbereich ist unnötiger Lärm zu vermeiden. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass Anwohner nicht über Gebühr gestört werden.
  2. Die Gäste werden gebeten, die Parkplätze auf dem anliegenden Dorfplatz zu benutzen.
  3. In sämtlichen Bereichen des Bürgerhauses ist absolutes Rauchverbot. Für Raucher sind im Außenbereich Aschenbecher aufgestellt.

 

 

Wetter-Oberrosphe, den…………

 

 

 

Vereinsvertreter……………………………….Benutzer…………………………….

 

Gut leben auf dem Dorf - hier in Oberrosphe e. V.“

Haus- und Benutzerordnung DGH